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   VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04   

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VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04 (https://dejure.org/2004,25055)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.08.2004 - 6 B 318/04 (https://dejure.org/2004,25055)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. August 2004 - 6 B 318/04 (https://dejure.org/2004,25055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nichtversetzung in die 3. Klasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 Abs 4 SchulG ND; § 60 Abs 1 Nr 2 SchulG ND; § 10 VersetzV ND; § 123 Abs 1 VwGO
    Bewertungsspielraum; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung; vorläufige Versetzung; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Braunschweig, 18.02.2004 - 6 A 106/03

    Bestimmung der statthaften Klageart gegen eine im Realschulabschlusszeugnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04
    Bei der Prognoseentscheidung der Klassenkonferenz über die erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse sowie den ihr gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Versetzungsverordnung zu Grunde liegenden Leistungsbewertungen handelt es sich um fachlich-pädagogische Beurteilungen, die der verwaltungsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, aaO.; VG Braunschweig, Urt. vom 18.02.2004 - 6 A 106/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. zur Versetzung der Schülerin in die nächsthöhere Klasse führen würde, und wenn es den Antragstellern darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.11.1999, NVwZ-RR 2001, 241; VG Braunschweig, Beschl. vom 22.08.2000 - 6 B 365/00 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff. u. 1191 ff. m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 22.08.2000 - 6 B 365/00

    Bewertungsfreiraum; Grundschule; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. zur Versetzung der Schülerin in die nächsthöhere Klasse führen würde, und wenn es den Antragstellern darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.11.1999, NVwZ-RR 2001, 241; VG Braunschweig, Beschl. vom 22.08.2000 - 6 B 365/00 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff. u. 1191 ff. m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 10.08.2010 - 6 B 149/10

    Bindung von Lehrkräften an die sich aus den mündlichen und schriftlichen

    Die bei der Notenbildung neben der Durchschnittsnote zu berücksichtigenden Kriterien der Lernentwicklung und der Beobachtungen im Unterricht berechtigen die Lehrkräfte zum Beispiel auch dazu, pädagogische Gesichtspunkte wie die fehlende Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 16.08.2004 - 6 B 318/04 -, dbovg; ebenso BayVGH, B. v. 02.01.2002, a. a. O.).
  • VG Braunschweig, 01.09.2010 - 6 B 182/10

    Ausgleich; häusliche Umstände; Nichtversetzung; Notenverbesserung; Religion;

    Die bei der Notenbildung neben der Durchschnittsnote zu berücksichtigenden Kriterien der Lernentwicklung und der Beobachtungen im Unterricht berechtigen die Lehrkräfte zum Beispiel auch dazu, pädagogische Gesichtspunkte wie die fehlende Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 16.08.2004 - 6 B 318/04 -, dbovg; ebenso BayVGH, B. v. 02.01.2002, a. a. O.).
  • VG Braunschweig, 12.12.2006 - 6 B 321/06

    Aufnahme in eine Klasse mit bilingualem Unterricht

    Danach darf die einstweilige Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. hier zu der begehrten Zuweisungsentscheidung und der Teilnahme am Unterricht der Klasse 7 B führen würde, und wenn es der Antragstellerin darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. Nds. OVG, a. a. O.; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.08.2004 - 6 B 318/04 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff. und 1191 ff. m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 07.06.2007 - 6 B 163/07

    Anordnungsgrund; einstweiliger Rechtsschutz; freie Meinungsäußerung;

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis führen würde, und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, Beschl. vom 16.08.2004 - 6 B 318/04 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff.).
  • VG Braunschweig, 10.08.2011 - 6 B 157/11

    Erkrankung; Fachnote; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung;

    Die bei der Notenbildung neben der Durchschnittsnote zu berücksichtigenden Kriterien der Lernentwicklung und der Beobachtungen im Unterricht berechtigen die Lehrkräfte zum Beispiel auch dazu, pädagogische Gesichtspunkte wie die fehlende Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 16.08.2004 - 6 B 318/04 -, dbovg; ebenso BayVGH, B. v. 02.01.2002 -7 ZE 01.2889 -, SchuR 2002, 192, 193; Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg = NVwZ-RR 2008, 785).
  • VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06

    Deutsche Sprachkenntnis; Deutschkenntnis; DSH-Prüfungsordnung; Einschreibung;

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. zur Immatrikulation führen würde, und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, Beschl. vom 16.08.2004 - 6 B 318/04 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff.).
  • VG Braunschweig, 30.09.2013 - 6 B 229/13
    Danach darf die einstweilige Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d.h. hier zu der begehrten Zuweisungsentscheidung und der Teilnahme am Spanischunterricht führen würde, und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. Nds. OVG, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.08.2004 - 6 B 318/04 -).
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